Höhere Rückkaufswerte bei Kapitallebensversicherungen.
Längst überfälliges Urteil vom Bundesgerichtshof. Im Oktober
2005 hat der BGH ein Urteil bezüglich des Rückkaufswertes
von Kapitallebensversicherungen gefällt.
Die Versicherungsgesellschaften dürfen nicht so weitermachen
wie bisher. Bei vorzeitiger Kündigung, müssen die Versicherungsgesellschaften
einen höheren Rückkaufswert bei Kapitallebenversicherungen
und Rentenversicherungen berechnen. Dies betrifft alle Renten-
und Lebensversicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2001
abgeschlossen wurden. Insgesamt sind 7 Millionen Renten-
und Lebensversicherungsverträge davon betroffen.
Wer nun glaubte, die Versicherungsgesellschaften würden
reagieren und die Kunden darüber informieren, dass Ihnen
höhere Rückkaufswerte aus Ihren Versicherungen zustehen,
hat sich gewaltig geirrt. Man will es aussitzen, Gras über
die Sache wachsen lassen und hofft auf die Untätigkeit der
Versicherten und auf die Verjährung.
Es scheint,
dass die Rechnung der Versicherungsgesellschaften aufgeht!
Nur ein geringer Teil der Versicherungsnehmer holte sich
bisher seinen höheren Rückkaufswert zurück. Als ob die verrechneten
Kosten bei Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen
nicht so schon hoch genug wären, verschenken die Kunden
zusätzlich Geld in Form von nicht eingeforderten Rückkaufswerten
und Mehrerlösen.
Für Versicherungsverträge die nach
2001 abgeschlossen wurden, sollten die Versicherungsgesellschaften
die AGB und die allgemeine Transparenz in den Renten- und
Lebensversicherungsverträgen nachbessern um die Verbraucher
besser zu informieren. Nicht alle Versicherungsgesellschaften
sind dem nachgekommen. Und so wundert es niemanden, dass
die Rückkaufswerte bei Lebens- und Rentenversicherungen
in vielen Fällen immer noch zu gering ausfallen. Wer eine
Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung abschließt,
hat offensichtlicht auch weiterhin mit hohen Kosten und
bei vorzeitiger Kündigung, mit gerigen Rückkaufswerten zu
rechnen. Landauf landab, warnen Verbraucherzentralen vor
dem Abschluss einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung.
Die Renditen wären zu schlecht und die Kosten überaus hoch.
Dennoch bietet ein Heer von Versicherungsvertertern nach
wie vor diese unseligen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen
an und die Kunden sind Ahnungslos.
Im übrigen gilt
für alle Renten- und Lebensversicherungsverträge, dass ein
zu geringer Rückkaufswert nicht hingenommen werden muss.
Wer es dennoch tut, verschenkt eine Menge Geld!
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