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Höhere Rückkaufswerte bei Kapitallebensversicherungen. Längst überfälliges Urteil vom Bundesgerichtshof. Im Oktober 2005 hat der BGH ein Urteil bezüglich des Rückkaufswertes von Kapitallebensversicherungen gefällt.

Die Versicherungsgesellschaften dürfen nicht so weitermachen wie bisher. Bei vorzeitiger Kündigung, müssen die Versicherungsgesellschaften einen höheren Rückkaufswert bei Kapitallebenversicherungen und Rentenversicherungen berechnen. Dies betrifft alle Renten- und Lebensversicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden.
Insgesamt sind 7 Millionen Renten- und Lebensversicherungsverträge davon betroffen.

Wer nun glaubte, die Versicherungsgesellschaften würden reagieren und die Kunden darüber informieren, dass Ihnen höhere Rückkaufswerte aus Ihren Versicherungen zustehen, hat sich gewaltig geirrt. Man will es aussitzen, Gras über die Sache wachsen lassen und hofft auf die Untätigkeit der Versicherten und auf die Verjährung.

Es scheint, dass die Rechnung der Versicherungsgesellschaften aufgeht! Nur ein geringer Teil der Versicherungsnehmer holte sich bisher seinen höheren Rückkaufswert zurück. Als ob die verrechneten Kosten bei Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen nicht so schon hoch genug wären, verschenken die Kunden zusätzlich Geld in Form von nicht eingeforderten Rückkaufswerten und Mehrerlösen.

Für Versicherungsverträge die nach 2001 abgeschlossen wurden, sollten die Versicherungsgesellschaften die AGB und die allgemeine Transparenz in den Renten- und Lebensversicherungsverträgen nachbessern um die Verbraucher besser zu informieren. Nicht alle Versicherungsgesellschaften sind dem nachgekommen. Und so wundert es niemanden, dass die Rückkaufswerte bei Lebens- und Rentenversicherungen in vielen Fällen immer noch zu gering ausfallen. Wer eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung abschließt, hat offensichtlicht auch weiterhin mit hohen Kosten und bei vorzeitiger Kündigung, mit gerigen Rückkaufswerten zu rechnen. Landauf landab, warnen Verbraucherzentralen vor dem Abschluss einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung. Die Renditen wären zu schlecht und die Kosten überaus hoch. Dennoch bietet ein Heer von Versicherungsvertertern nach wie vor diese unseligen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen an und die Kunden sind Ahnungslos.

Im übrigen gilt für alle Renten- und Lebensversicherungsverträge, dass ein zu geringer Rückkaufswert nicht hingenommen werden muss. Wer es dennoch tut, verschenkt eine Menge Geld!

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